


Smart steuern & überwachen
Unsere EEG-Anlagensteuerung
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anlagen, die Strom aus regenerativen Energiequellen gewinnen und einspeisen, steuerbar und ihr aktueller Einspeisewert abrufbar sein.
Das EEG 2014 schafft neue Tatsachen. Seit dem 01.08.2014 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen (Neuanlagen) ab 500 kW eine Fernsteuerbarkeit für die verpflichtende Direktvermarktung vorweisen, um die Förderung über eine Marktprämie zu erhalten.
Die bisherige Managementprämie wird nicht mehr gewährt. Sie ist vielmehr in den gesetzlichen Fördersätzen eingepreist. Auch Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden (Bestandsanlagen) müssen ab dem 31.03.2015 ebenfalls eine Fernsteuerbarkeit für die Direktvermarktung vorweisen, wenn sie den Anspruch auf die Marktprämie geltend machen wollen.
Das bedeutet für Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung unter 1 MW ein nicht unerhebliches Problem, weil sich die technische Umsetzung für die Fernsteuerung bisher wirtschaftlich einfach nicht gerechnet hat.
Mit unseren verschiedenen Steuerungstechniken finden wir für Sie die richtige Lösung, die zukunftssicher und wirtschaftlich ist. Passend für jede Anlagengröße.

Unsere Steuerbox ermöglicht eine Fernsteuerung Ihrer Anlage (nach Managementprämienverordnung) sowie eine zuverlässige Nachvollziehbarkeit der Lastmanagementeinsätze des zuständigen EVUs (nach §11 EEG).
Hintergrund – Gesetzliche Förderung von fernsteuerbaren Anlagen Laut der aktuellen Managementprämienverordnung (MaPrV) wird die Höhe der Prämie für Windanlagen bereits ab dem 01. Januar 2013 reduziert und in der Höhe an die Fernsteuerbarkeit der Anlagen geknüpft.
Anlagen, die eine technische Einrichtung zur gezielten Fernsteuerung besitzen, werden demnach ab 2013 eine höhere Managementprämie erhalten (+1,0 €/MWh in 2013 bis +2,0 €/MWh im Jahr 2015).
Damit Sie sich bereits jetzt auf die gesetzlichen Änderungen vorbereiten können, haben wir mit unserer „Steuerbox“ eine kostengünstige und eigenständige Überwachungs- und Steuereinheit entwickelt, die neben der Fernsteuerung Ihrer Anlage auch die Eingriffe des EVU nach §11 EEG erfasst. Die Bedienung der Steuerbox kann durch den Anlagenbetreiber und beispielsweise auch durch den Direktvermarkter erfolgen.
Unsere Steuerbox beinhaltet folgende Komponenten & Leistungen:
| Eigener Schaltschrank
| Ethernet-Controller
| VPN GPRS-Router
| Optional: Fernwartung über Fernwirkprotokoll IEC 60870-5-101 oder IEC 60870-5-104
| Optional: Analoge Leistungsvorgabe
Funktionsbeschreibung:
Die Bedienung der Anlagensteuerung erfolgt über das virtuelle Kraftwerk des jeweiligen Direktvermarkters. Über eine sichere VPN-Verbindung wird unbefugter Zugriff auf die Anlage ausgeschlossen. Das Basispaket bietet Ihnen somit eine zuverlässige Nachvollziehbarkeit aller Eingriffe in Ihre Anlage und erfüllt die Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit der aktuellen MaPrV.